1. Der Gemeindeart beschließt, auf Basis der Bedarfsanalyse zur Baulandentwicklung die Neuausweisung von Baugrundstücken im Westen von Röttenbach voranzutreiben.
Je nach Flächenverfügbarkeit sollen in einzelnen Teilbereichen zeitnah die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Baugebiet in Verbindung mit einer Baulandumlegung geschaffen werden.
2. Um den Innenbereich der Gemeinde weiter zu verdichten und Baulücken zu schließen, sollen bestehende Bebauungspläne an zeitgemäße Bauformen angepasst und überarbeitet werden.
Dies soll in sogenannten „Bebauungsplanwerkstätten“ mit Beteiligung der Bewohner der jeweiligen Bebauungsplangebiete durchgeführt werden.
3. Die Gemeinde Röttenbach verfügt aktuell über keine weiteren Gewerbeflächen. Deshalb sollen Gewerbeflächen im bestehenden Gewerbegebiet -siehe Machbarkeitsstudie- in Abhängigkeit der Flächenverfügbarkeit entwickelt werden. In einem weiteren Schritt könnten Gewerbeflächen Richtung Süden -in Abhängigkeit der Flächenverfügbarkeit- geschaffen werden.
4. Um auch innerörtlich neuen Wohnraum zu schaffen, soll im Rahmen des Städtebauförderprojektes „Lebensader Röttenbach“ in Abhängigkeit der Flächenverfügbarkeit eine aufgelockerte Bebauung ermöglicht werden.
5. Mietwohnungsraum – Verdichteter Wohnraum: Um bezahlbaren Mietwohnungsraum zu realisieren, sollen hierfür auf geeigneten Flächen die bebauungsplanrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden