Das Bürgerbegehren zur Stadt-Umland-Bahn im Landkreis Erlangen Höchstadt ist gestartet. In einer Pressekonferenz am 25.11.2014 haben die Freien Wähler die Beweggründe hierfür erläutert. Jetzt heißt es 5000 Unterschriften im Landkreis zu sammeln um diese dann an Landrat Alexander Tritthart zu übergeben und einen Bürgerentscheid herbeizuführen.
Alle Infos zum Bürgerentscheid StUB – Stadt Umland Bahn am 19.04.2015
StUB Ja zum Einstieg ? – Wir sagen Nein beim Bürgerentscheid am 19.04.2015
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Bürgerentscheid StUB – Stadtumlandbahn – Alle Infos – immer aktuell
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens
Sind Sie dafür, dass der Landkreis Erlangen-Höchstadt sich am Projekt StUB (Stadt-Umland-Bahn) nicht beteiligt und – sollte der Landkreis zur Realisierung der StUB Mitglied in einem Zweckverband oder sonstigen Unternehmen sein – alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, aus diesem Zweckverband/Unternehmen wieder auszutreten?
Begründung:
- Aufgrund der nachhaltig hohen Kosten für den Landkreis Erlangen-Höchstadt soll der Bürger über die Realisierung der Stadt-Umland-Bahn selbst entscheiden.
- Unsere Kommunen werden durch die hohen Kosten und der damit verbundenen erhöhten Kreisumlage in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit massiv geschwächt.
- Die eingeplante Förderung des Bundes in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (GVFG) ist nicht gesichert.
- Die Planungskosten in Millionenhöhe werden nicht gefördert.
- Kostengünstigere und effizientere Möglichkeiten der ÖPNV-Erschließung des Landkreises sind noch nicht vollumfänglich geprüft.
- Bei der Stadt-Umland-Bahn werden die Wegstreckenäste nach Eckental und Höchstadt nicht erschlossen und Bürger/-innen werden somit von der Teilhabe ausgeschlossen.
- Derzeit ist die Gründung eines Zweckverbands unter Beteiligung des Landkreises Erlangen-Höchstadt in der Diskussion, der die Stadt-Umland-Bahn realisieren soll. Wegen der vorgenannten Gründe soll der Landkreis sich nicht an einem solchen Unternehmen beteiligen bzw. im Falle einer bereits erfolgten Gründung aus diesem wieder austreten.
Berichte aus Radio und Fernsehen
Gerald Brehm im Interview mit Bayern 2
Pressemitteilungen zum StUB Bürgerbegehren:
Pressemitteilung 1: Bürger sollen selbst entscheiden!
Freie Wähler wollen Bürgern das Wort bei dem Mamut Projekt StUB geben!
Onlinebefragung – Votum für den Bürgerentscheid eindeutig!
Bei der Bürgerbefragung (24.09.2014) zur Stadtumland Bahn hatten sich innerhalb von 31 Tagen mehr als 1000 Bürger beteiligt – 91,02 Prozent der Befragten sprachen sich dabei aus, dass die Entscheidung über dieses Projekt durch die Bürger getroffen werden soll.
Bürger sollen im Entscheidungsprozess mitgenommen werden!
Durch einen Bürgerentscheid soll der Bürger mit ins Boot genommen werden, diese nachhaltige und wichtige Entscheidung selbst zu treffen – schließlich hat der Bürger die Konsequenzen zu tragen.
Bewusstsein soll geschaffen werden – welche Alternativen gibt es?
Durch die Bürgerbeteiligung soll Bewusstsein geschaffen werden. Welche Kosten entstehen für die StUB und welche Konsequenzen hat diese Entscheidung möglicherweise für unsere Bürger.
Es soll aber auch dafür Bewusstsein geschaffen werden, welche Alternativen es zur Verbesserung des ÖPNV gibt und welche Lösungen es gibt, die günstiger und effizienter sind als die StUB. Hier möchten wir insbesondere die Bus Rapid Transit Systeme in den Mittelpunkt stellen – es handelt sich dabei um Hybrid bzw. Elektrogelenkbusse – Kapazität bis 150 Personen. Städte wie z.B. Braunschweig wenden sich derzeit in Projekten gerade von Schienengebundenen Systemen ab.
Pressemitteilung 2 zur STUB – KV Freie Wähler ERH
Die Freien Wähler im Landkreis ERH vertreten bereits seit Jahren die Position (auch im Kommunalwahlkampf) , dass die Realisierung der STUB nur finanzierbar ist, wenn die Förderung von Bund und Land bei 90 % der Gesamtkosten (ohne Planungskosten) garantiert ist, ansonsten sind die Kreisbürger zu befragen (Bürgerentscheid !).
Unsere Bürgermeister Wahl (Röttenbach) und Fischkal (Adelsdorf) haben eine Internetbefragung (weit über 1000 Teilnehmer) durchgeführt mit dem Ergebnis, dass fast alle Befragten eine Bürgerbeteiligung zu dieser Frage wollen (aktuell Bestrebungen des Ministerpräsidenten Seehofer zur Bürgerbefragung bei Großprojekten).
Aus der Einladung zur Kreisausschusssitzung am 27. November 2014 ist zu entnehmen, dass über die STUB informiert werden soll und bereits in der Kreistagssitzung am 19. Dezember der Beitritt zu einen Zweckverband für die Planung, den Bau und den Betrieb der STUB beschlossen werden soll.
Details über den Satzungsentwurf wurden uns nicht offenbart. Allerdings konnten wir uns den Satzungsentwurf (Stand 06.11.2014) über die Internetplattform von Erlangen besorgen (Transparenz ERH?).
Ein Bürgerbegehren ist nunmehr unverzichtbar, da durch die Gründung eines Zweckverbandes vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, ohne dass die erforderlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Laut Schreiben von Staatsminister Herrmann und Söder an OB Janik, ER ist Voraussetzung, dass überhaupt gefördert wird, dass seitens des Bundes eine leistungsfähige Nachfolgerregelung für das nach heutigen Stand 2019 auslaufende Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Bundes-GVFG) getroffen wird.
Der jetzige Beitritt zu einem Zweckverband wäre aus unserer Sicht grob fahrlässig:
Gemäß § 12 des Satzungsentwurfes ist der Verbandsausschuss (OB Nürnberg, OB Erlangen und Landrat ERH) ein beschließender Ausschuss. Nach § 12 (4) entscheidet der Verbandsausschuss über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, soweit nicht nach dem Gesetz die Verbandsversammlung zuständig ist. Gemäß § 12 (5) findet eine Nachprüfung von Beschlüssen des Verbandsausschusses durch die Verbandsversammlung nicht statt. Letztendlich gelten gem. § 9 (2) der Satzung ausschließlich die Stimmen der Oberbürgermeister und des Landrates.
Diese Regelung kommt einer Entmündigung der Kreisbürger, des Kreistages und auch der Verbandsversammlung gleich und dies bei einen nach jetzigem Stand über 400 Mio. Euro-Projekt.
Eine gleichzeitige ggf. spätere Aufnahme der STUB-Äste Eckental und Höchstadt ist nicht erwähnt, geschweige denn geregelt (Solidarität ???).
Nach § 5 (2) der Verwaltungsvereinbarung über den Zweckverband sind Erwägungen unzulässig, die sich grundsätzlich gegen das Projekt STUB bzw. die damit verbundenen Kosten richten!
Gemäß § 4 der Verwaltungsvereinbarung sind sich die Vertragsparteien einig, dass unbeschadet einer Austrittsregelung mit der Gründung des Zweckverbandes die verbindliche Zusage aller Vertragsparteien verbunden ist, die Planung der STUB bis Leistungsphase 4 (rd. 25 Mio. Euro) zu finanzieren. Ohne dass überhaupt eine rechtsverbindliche Förderung( derzeit nur Kategorie C) für eine 400 Millionen- Euro-Projekt vorliegt, geht man eine Mitverpflichtung für Planungskosten von rd. 25 Mio. Euro ein. Hier muss auf die verlorenen Planungskosten Abfallverbrennung (12 Mio.) und “Südumgehung” – vielfaches davon – hingewiesen werden.
Es ist nicht geregelt, wo die Investitionsmaßnahme (STUB) begonnen werden soll und in welchen Zeitraum alle Beteiligten einen Nutzen haben werden. Zudem ist offensichtlich nicht geregelt wie mit Veränderungen bzw. Erweiterungen (Nürnberg z.B. Anbindung des Airport, Erlangen – Campus.., Herzogenaurach -Atlantis, Eckental, Höchstadt…) umgegangen werden soll. Nach der jetzigen Zielsetzung zahlt aber jeder für jede Maßnahme anteilig mit (Solidaritätsprinzip).
Nach § 3 der ZvV-Satzung umfasst der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes das Gebiet seiner Verbandsmitglieder.
Der derzeitige Nutzungsanteil von ERH liegt bei 11,9 %, die Kostenübernahmeverpflichtung wäre bei 23,39 %. Die laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten sind weder detailliert ausreichend beziffert, noch ist die Kostenübernahmeregelung (z.B. Betriebskosten nach gefahrenen Wagenkilometern) nachvollziehbar geregelt.
Der Mehrheitsbeschluss (42 : 13 Stimmen) des Kreistages vom 21.09.2012 mit der Forderung einer Förderung von 90 % der Gesamtkosten (Stand 2006: ca. 320 Mio. Euro) wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreicht.
Kostengünstigere und effizientere Möglichkeiten der ÖPNV-Erschließung des Landkreises sind noch nicht vollumfänglich geprüft.
Unsere Kommunen werden durch die hohen Kosten und der damit verbundenen erhöhten Kreisumlage (siehe auch § 17 ZwV-Satzungsunterlagen) in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit massiv geschwächt. Zudem besteht bei den 25 Landkreisgemeinden eine deutlich unterschiedliche Finanzkraft in Gegensatz zu der Einheitlichkeit in den Städten Nürnberg und Erlangen (einheitlich hoch verschuldet!).